Ich mein ich finds ja gut, dass unsere Justiz da versucht ihre Aufgabe als Kontrolle der Exekutiven wahr zu nehmen. Aber so rein systemisch gedacht klingt es nicht besonders klug einem Ministerium, das Arbeitsverweigerung betreibt das Geld wegzunehmen, das es braucht um seine Arbeit zu tun. Gibt es da keine Möglichkeit den Arbeitsverweigerern direkt auf die Füße zu treten statt ihnen die Arbeitsverweigerung einfacher zu machen?
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Die bittere Ironie ist, dass das Beamtengesetz §63.2 explizit sagt, dass Beamten haftbar gemacht werden können, wenn sie wissen, dass eine Vorschrift rechtswidrig ist und sie dennoch danach handeln. Das wiederum würde aber erfordern, dass eine Strafverfolgungsbehörde die Beamten persönlich zur Rechenschaft zieht und da scheitert unsere Justiz dann wieder...
Die Staantsanwaltschaften unterstehen nun mal den Justizministerien und Staatsanwälte sind weisungsgebunden.
Da müsste also eine Staatsanwaltschaft komplett "Amok" aus Sicht des Ministeriums laufen, trotzdem Anklagen erheben und gegen entsprechende Weisungen ebenfalls juristisch vorgehen.
Da würden wahrscheinlich dann weite Teile des Justizministeriums vor Gericht stehen, das aber gleichzeitig die Verwaltung der Gerichte organisiert und aus dessen Budget die Gehälter der Richter und die Vollzugsanstalten bezahlt werden...
Und was passiert mit diesem Geld? Linke Tasche rechte Tasche innerhalb des Staatshaushalts wird ihnen ja nicht besonders wehtun.
Mein Vorschlag wäre, davon Seenotrettung im Mittelmeer oder Rechtsbeistand für illegal Zurückgewiesene an den deutschen Grenzen zu finanzieren.