Deutschland
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Wohlgemerkt sagt der erste Artikelblock etwas anderes als der zweite. Ich habe das in einem anderen Kommentar ausgeführt, und auch das Urteil gelesen und dort zitiert.
Nein, es macht keinen Unterschied, ob der Vermieter auf den Verkauf der anderen Wohnung angewiesen ist.
Ein ernsthafter Wunsch, die Wohnung aus vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen selbst zu bewohnen, reicht aus.