Nach der neuen Erreichbarkeitsverordnung haben Wohnsitzlose Anspruch auf Bürgergeld, wenn sie ihr Jobcenter "einmal pro Leistungsmonat persönlich" aufsuchen. Dabei müssen sie aber "mitteilen, auf welchem Weg eine Kontaktaufnahme möglich ist".
Das klingt machbar. Jemandem, der Obdachlos ist, Leistung vorzuenthalten, weil er obdachlos ist, klingt hingegen ziemlich menschenverachtend.