this post was submitted on 27 Mar 2025
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Wenn man nicht nur die Anhänge liest, wird aber schon auch klar, dass für eine Strafbarkeit schon auch die Verwendung als strafbares Symbol gegeben sein muss.
So wie ich das verstehe ist einfach nur eine "Lebensrune" (aka Elhaz) oder eine Odalrune zu verwenden ist nicht gleich strafbar, sondern die Darstellung und der Kontext müssen die Verwendung als verfassungsfeindliches Symbol mit deutlich machen.
Bei der sog. Sieg-Rune (aka Sowilo, oder einfach S-Rune) ist man da wohl noch schneller dabei, aber mir ist jetzt zum Beispiel auch nicht bekannt, dass schonmal jemand für ein KISS-Bandshirt Ärger bekommen hätte, obwohl deren S-Gestaltung halt schon sehr nach doppelter Sieg-Rune aussieht.
Also ich glaube man braucht da jetzt nichts befürchten, wenn man Futhark-Runen in ihrer Funktion als Alphabet verwendet. Gedanken sollte man sich machen, wenn man einzelne davon als Abzeichen oder Symbol verwenden will. Das wäre vielleicht wirklich keine so gute Idee.
Ganz im Gegenteil, da liefen massive Kampagnen gegen die Band und Fans. Hat aber nur ein paar Jahrzehnte gedauert bis das juristisch geklärt wurde. https://de.wikipedia.org/wiki/Kiss_(Band)#Kontroverse_um_das_Logo
Oh, danke! Das hab ich tatsächlich nicht gewusst.
Scheint aber ja so zu sein, dass die Rechtsprechung da schon unterscheidet und eben zu dem Schluss kommt, dass es kein verfassungswidriges Symbol war. Aber den Ärger bis dahin will man natürlich nicht haben.