this post was submitted on 02 Apr 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Ja genau. Und alles, worum sich die Diskussion hier dreht, ist dieses irgendwie aus deinem Satz.
In einem funktionierenden Rechtsstaat ist dieses "irgendwie die Schuld feststellen" ein ordentliches Gerichtsverfahren. Nicht ein Verwaltungsakt der Exekutive, die sagt "Trust me Bro", sondern eben ein Gerichtsverfahren.
Dass das Gesetz sagt "Trust me Bro" seitens der Exekutive reicht aus, ist ja genau das, was hier die ganze Zeit kritisiert wird. Das ist nicht rechtsstaatlich. Insbesondere, da die anschließenden rechtsstaatlichen Mittel, sich dagegen zu wehren, NACHDEM die Maßnahme durchgeführt wurde, halt in Falle von Abschiebungen auch dumm sind: Wie gut ist denn der Zugang für Betroffene zu einem deutschen Verwaltungsgericht, nachdem sie mit Einreiseverbot für D nach Polen oder in die USA abgeschoben worden sind?
Das stimmt. Ich habe auch deshalb dieses "irgendwie" geschrieben, da ich selber schlicht nicht weiß, wie das in diesem Fall genau gehandhabt wird. Ich weiß lediglich, dass eine Verhältnismäßigkeit zu den Vorwürfen vorliegen muss, aber nicht, wie diese festgestellt wird. Wenn du da mehr weißt, lass es mich gerne wissen. So fällt es mir halt schwer, eine genauere Aussage/Wertung zu etwas zu treffen, über das man so wenig weiß, darum "irgendwie".
Ich sehe es intuitiv wie du, dass eine ordentliche Verurteilung eigentlich am Anfang dieses Verfahrens stehen sollte (und Trust me Bro definitiv zu wenig ist!) und kann nur mutmaßen, dass das so eine "Gefahr im Verzug"-Sache ist, derer man sich da bedient hat, weshalb erst mal die Anordnung zu Beginn steht. "Irgendwie die Schuld feststellen" bedeutet in diesem Fall allerdings auch, dass die Betroffenen ja trotzdem die Möglichkeit hatten, sich mit Rechtsmitteln gegen diese Anordnung zu wehren und es nun letztlich "doch noch" zur Klärung der Schuldfrage kommen wird, es also doch kein rechtsfreier Raum ist, dem sie sich da ausgesetzt sehen.