Deutschland
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Ist das grobe Inkompetenz oder click- und rage-bait Gelüge? Im ersten Artikelblock wird noch grob falsch geschrieben, im zweiten dann korrekt beschrieben. Sieht für mich eindeutig nach bewusster Lüge aus.
Der Mieter wollte nicht die für Eigenbedarf gekündigte Wohnung verkaufen, sondern die (dann umgebaute) in der er gerade wohnt.
Der BGH urteilt NICHT: Kündigung für Eigenbedarf um die Wohnung umzubauen und dann zu verkaufen ist ok.
Der BGH urteilt: In der Einzelfallabwägung zwischen den verhältnismäßigen Interessen der beiden Parteien muss der Eigentümer nicht auf den Eigenbedarf angewiesen sein. Es reicht aus dass der Eigentümer einen ernsthaften Wunsch hat die Wohnung aus vernünftige und nachvollziehbare Gründen selbst zu bewohnen.
AZ VIII ZR 289/23mehr Zitate aus dem Urteil
Danke, so macht das mehr Sinn.