In die Berechnung fließen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung ein – inklusive der Arbeitgeberanteile. Dies umfasst auch die Umlagen für den Mutterschutz, für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie die Insolvenzgeldumlage und Beiträge zur Unfallversicherung. Zwar werden sie formal vom Arbeitgeber gezahlt.
Fun-fact: Der vollzeit Arbeiter in Mindestlohn zahlt bereits 40% seines Arbeitgeberbruttos.
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