this post was submitted on 23 Oct 2025
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founded 1 year ago
MODERATORS
 

Dürfen Arbeitgeber eine Bewerberin ablehnen, weil sie konfessionslos ist? Oder ist das Diskriminierung? Darüber hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden.

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[–] mech@feddit.org 1 points 3 days ago (1 children)

Es steht einem potentiellen Arbeitgeber frei, alle Bewerber aus beliebigen Gründen abzulehnen, es gibt aber eben ein paar Gründe, die man weder in die Stellenausschreibung schreiben oder dem Kandidaten nennen darf.

Einen Kandidaten z.B. wegen Hautfarbe abzulehnen ist immer illegal, auch wenn es nirgendwo aufgeschrieben oder kommuniziert wurde. Es ist dann nur nicht nachweisbar dass es illegal war.

[–] squaresinger@lemmy.world 1 points 3 days ago (1 children)

Das ist eben genau der Punkt: Etwas, was nicht nachweisbar ist, ist funktional nicht illegal. Ist es nicht nachweisbar, kann man dafür nicht bestraft werden, egal was das Gesetz dazu sich wünschen täte.

[–] mech@feddit.org 1 points 3 days ago (1 children)

"Funktional nicht illegal" gibt es nicht. Und es gibt verschiedene Möglichkeiten wie ein Arbeitgeber, der grundsätzlich bestimmte Gruppen ausschließt, überführt werden kann.
Z.B. wenn jemand mit dunkler Hautfarbe klagt, nachdem ein schlechter qualifizierter hellhäutiger Bekannter eingestellt wurde.

[–] squaresinger@lemmy.world 2 points 3 days ago

Dann war der Hellhäutige einfach sympathischer. Der mit der dunklen Hautfarbe hat im Gespräch mit dem Team nicht überzeugt.

Sowas passiert unabhängig von der Hautfarbe auch andauernd. Wir haben letztens als Firma auch zwei Kandidaten für eine Position gehabt und im Endeffekt den am Papier weniger Qualifizierten genommen (obwohl der aus Osteuropa kommt und kein Deutsch spricht im Gegensatz zu dem am Papier besser Qualifizierten, der von hier war), und zwar deswegen, weil der am Papier besser Qualifizierte einfach echt unsympathisch war und der den wir genommen haben super ins Team passt.

Solange solche "soften" Merkmale zur Kandidatenwahl erlaubt sind, solange gibt es kein rechtlich wirksames Verbot gegen Diskriminierung beim Bewerbungsprozess sondern nur ein Verbot offen zuzugeben dass man diskriminiert.

Was das Gesetz will und was das Gesetz tut sind zwei unterschiedliche Dinge, und verurteilt wird danach, was im Gesetz steht und danach was vor Gericht bewiesen werden kann.