Der letzte, der allerletzte Satz sagt alles, was man über die Mütterrente zur "Anerkennung der Erziehungsleistung" wissen muss.
Des Weiteren ist zu beachten, dass die Mütterrente auf die Grundsicherung angerechnet wird. Dies kann dazu führen, dass eine Erhöhung der Rente durch die Aufstockung ausbleibt.
Es wird wieder per Gießkanne Steuergeld verteilt. Gut, wussten wir vorher, aber schön dass es der BR auch mal schreibt. Ganz am Ende. Wo's fast niemand mehr liest … :(