this post was submitted on 03 Jun 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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Das Gericht hat genau das bemängelt, dass die Behörden eben nicht nach dem Dublin Verfahren verfahren sind, was sie aber hätten tun müssen.
https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1565917.php
Der Schutz des Rechtsstaates gilt für ausnahmslos jeden.
Also dann nicht zurückweisen, sondern festhalten, bis das zuständige Land gefunden ist.