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founded 1 year ago
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[...]

Dobrindt, der selbst kein Jurist ist, hat sich darüber einfach hinweggesetzt. Der Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts war für viele Juristen nun wirklich keine Überraschung. Auch Dobrindt muss damit gerechnet haben - und was macht er? Er tritt vor die Presse und sagt wörtlich: "Es gibt keinen Grund, aufgrund einer Gerichtsentscheidung, die heute hier erfolgt ist, in diesem Einzelfall unsere Praxis zu verändern."

Aber in einem Rechtsstaat sollte nicht das persönliche Rechtsverständnis eines Ministers oder seiner Partei entscheidend sein, sondern das geschriebene Gesetz und die Auslegung durch die unabhängige Justiz. Und wenn ein Innenminister - also der Mann, der auch die Polizei verantwortet - öffentlich erklärt, sich von Gerichtsentscheidungen nicht beeindrucken zu lassen, dann signalisiert er: Recht gilt nur, wie es mir passt.

[...]

Eine Bundesregierung, ein Innenminister, von dem nach einer Gerichtsentscheidung kein selbstkritisches Wort zu hören ist - das ist besorgniserregend. Und gruselig. Und bei einem Seitenblick in Richtung USA stellt sich die Frage: Wollen wir dahin?

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[–] Treczoks@lemmy.world 3 points 1 month ago (3 children)

I muss ehrlich sagen, ich verstehe das Urteil nicht. Rechtsstand ist doch, dass jemand, der aus einem anderen EU-Land einreist, hier nicht Asyl beantragen kann, weil er es bereits in dem EU-Land davor oder noch früher hätte beantragen müssen. Wenn also Leute über Polen in Deutschland einreisen, dann hätten sie ja eigentlich in Polen (oder einem anderen Land, je nach Route) Asyl beantragen sollen. Dass die Polizei also Leute nach Polen (oder Österreich, oder wo auch immer) zurückschickt, weil sie dort Asyl hätten beantragen müssen, ist doch eigentlich so korrekt.

Zuständig für das Asylverfahren ist das erste EU-Land, in dass die Person einreist. Und solange die nicht vom Himmel fallen oder mit dem Ruderboot in Hamburg oder Kiel landen, wäre Deutschland fein raus. Die haben sich die EU-Verordnung sehr, sehr schön für Deutschland gestrickt. Das kann man kritisieren, wie den ganzen Umgang mit Asylanten in der EU. Aber das ist doch so die Lage.

Oder habe ich das komplett falsch verstanden?

[–] jenesaisquoi@feddit.org 14 points 1 month ago (1 children)

Deutschland muss die Leute aufnehmen, herausfinden welches ihr erstes Einreiseland war, und sie dann dorthin schicken. An der Grenze zurückweisen ist nicht korrekt.

[–] Treczoks@lemmy.world 1 points 1 month ago (1 children)

Also nicht zurückschicken, sondern einsperren, bis sie reden, und dann gezielt zurückschicken.

[–] jenesaisquoi@feddit.org 11 points 1 month ago* (last edited 1 month ago) (2 children)

Nein, Menschen dürfen in einem Rechtsstaat nicht grundlos eingesperrt werden. Sie haben außerdem keine Mitwirkungspflicht in dem Verfahren. Ohne ihre Mitwirkung könnten die Behörden aber auch zum Schluss kommen dass sie via das Unerwünschteste aller EU Länder eingereist sind, das ist dann oft motivierend genug.

Aber ganz grundsätzlich finde ich die EU Regel dass das Ersteinreiseland das Asylland sein muss sehr eigenartig und ziemlich ungerecht - das führt doch einfach zu einer Überlast für die Grenzländer. Eine gleichmäßige Verteilung wäre doch viel besser, zB mit einer Lotterie.

[–] saimen@feddit.org -1 points 1 month ago

Was mich stört ist, dass wir dieses Problem jetzt schon seit 10 Jahren diskutieren und sich einfach nichts getan hat.

[–] Treczoks@lemmy.world -2 points 1 month ago

Dass es keine Mitwirkungspflicht gibt, macht keinen Sinn. Sie wollen Asyl, nach dem Dublin-Verfahren werden sie es hier nicht bekommen, also muss es in ihrem Interesse sein, das Problem zu lösen. Wir dürfen nur nicht in die Falle geraten, ihnen den Aufenthalt als "wir warten darauf, dass ihnen einfällt, wo sie eingereist sind" so angenehm zu gestalten, dass sie das als besser ansehen, als im Ersteinreiseland Asyl zu beantragen.

Und dass das Dublin-Verfahren sehr problematisch ist und besonders die südlichen EU-Staaten stark benachteiligt, dass ist noch ein anderes Problem. Ja, die Asylanten sollten gerecht auf die EU-Staaten aufgeteilt werden, aber wenn Du versuchst, "gerecht" zu definieren, wird es sehr, sehr schwierig.

[–] killingspark@feddit.org 6 points 1 month ago (1 children)

Wenn also Leute über Polen in Deutschland einreisen, dann hätten sie ja eigentlich in Polen (oder einem anderen Land, je nach Route) Asyl beantragen sollen. Dass die Polizei also Leute nach Polen (oder Österreich, oder wo auch immer) zurückschickt, weil sie dort Asyl hätten beantragen müssen, ist doch eigentlich so korrekt.

Zuständig für das Asylverfahren ist das erste EU-Land, in dass die Person einreist.

Wenn ich das richtig verstanden habe ist genau das der Knackpunkt. Polen/Österreich sind im Zweifel bzw sogar ziemlich sicher auch nicht zuständig weil das nicht die ersten Ländern sind. Wir müssten die Menschen in das jeweils "richtige" Land schicken. Das festzustellen ist sobald der Mensch auf unserem Boden ist anscheinend unsere Aufgabe. Einfach Ping-Pong mit den Menschen zu spielen geht halt nicht.

[–] Treczoks@lemmy.world 1 points 1 month ago (1 children)

Also nicht zurückschicken, sondern einsperren und Einreiseland ermitteln?

[–] killingspark@feddit.org 3 points 1 month ago (1 children)

Einsperren ist halt schwierig wenn die Ermittlung unendlich lange dauern kann. Das widerspricht auf jeden Fall meinem Verständnis von menschenwürdiger Behandlung.

[–] Treczoks@lemmy.world 0 points 1 month ago (2 children)

Ich bin auch nicht davon begeistert, Menschen einzusperren. Aber was ist die Alternative? Manche Dinge gehen halt nicht ohne Druck.

[–] killingspark@feddit.org 5 points 1 month ago (1 children)

Bist du für unendliche Erzwingungshaft bei Bußgeldern?

[–] Treczoks@lemmy.world 1 points 1 month ago (1 children)

Mach einen besseren Vorschlag, der die Situation tatsächlich löst, und ich bin gerne bereit, darüber zu diskutieren. Die momentanen "Lösungen" lösen eben nichts, sondern vergrößern das Problem.

[–] killingspark@feddit.org 2 points 1 month ago (1 children)

Ich mein wenn dir jedes Mittel recht ist, dann erschieß einfach die Leute an der Grenze die dir nicht passen. Wir haben halt nunmal Werte wie Menschenwürde und wir haben die aus gutem Grund. Und die gelten aus gutem Grund auch für alle, egal ob die einen deutschen Pass haben oder nicht.

Die momentanen “Lösungen” lösen eben nichts, sondern vergrößern das Problem.

Bevor wir über Lösungen diskutieren können musst du erstmal genau sagen welches Problem du lösen möchtest, bzw welches Problem aktuell größer wird wegen schlechter Lösungen. Wenns dir um die vielen Asylanträge geht hab ich gute Neuigkeiten: die gehen schon lange zurück.

[–] Treczoks@lemmy.world 1 points 1 month ago (1 children)

Also hast du auch keine Ideen und laberst stattdessen nur Scheiße. EOD.

[–] killingspark@feddit.org 1 points 1 month ago

Mach einen besseren Vorschlag, der die Situation tatsächlich löst, und ich bin gerne bereit, darüber zu diskutieren. Die momentanen “Lösungen” lösen eben nichts, sondern vergrößern das Problem.

Bevor wir über Lösungen diskutieren können musst du erstmal genau sagen welches Problem du lösen möchtest,

Also hast du auch keine Ideen und laberst stattdessen nur Scheiße. EOD.

Achja hab ich reddit vermisst

[–] Laser@feddit.org 2 points 1 month ago

Deshalb Dobrindt einsperren

[–] SapphireSphinx@feddit.org 6 points 1 month ago* (last edited 1 month ago) (1 children)

Das Gericht hat genau das bemängelt, dass die Behörden eben nicht nach dem Dublin Verfahren verfahren sind, was sie aber hätten tun müssen.

Personen, die bei Grenzkontrollen auf deutschem Staatsgebiet ein Asylgesuch äußern, dürfen nicht ohne Durchführung des Dublin-Verfahrens zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaates für die Prüfung des Asylantrags zurückgewiesen werden. Das hat das Verwaltungsgericht in mehreren Eilverfahren entschieden.

[...]

Die Zurückweisung der Antragsteller sei rechtswidrig. Die Bundesrepublik sei nach der Dublin-Verordnung der EU dazu verpflichtet, bei Asylgesuchen, die auf deutschem Staatsgebiet gestellt werden, in jedem Fall das in dieser Verordnung vorgesehene Verfahren zur Bestimmung des für das Asylverfahren zuständigen Mitgliedstaats vollständig durchzuführen (so genanntes „Dublin-Verfahren“). Die Antragsteller hätten ein entsprechendes Asylgesuch geäußert, sodass ihnen der Grenzübertritt erlaubt und das Dublin-Verfahren in Deutschland durchgeführt werden müsse. Die Bundesrepublik könne sich nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung angesichts einer Notlage unangewendet bleiben dürfe. Insbesondere könne sie die Zurückweisungen nicht auf die Ausnahmeregelung des Art. 72 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) stützen. Es fehle dafür bereits an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung durch die Antragsgegnerin.

[...]

https://www.berlin.de/gerichte/verwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1565917.php

Der Schutz des Rechtsstaates gilt für ausnahmslos jeden.

[–] Treczoks@lemmy.world -1 points 1 month ago

Also dann nicht zurückweisen, sondern festhalten, bis das zuständige Land gefunden ist.