this post was submitted on 19 Sep 2025
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[–] PreppaWuzz@discuss.tchncs.de 3 points 4 weeks ago (1 children)

Nicht unbedingt.

Der rechtliche Rahmen für die Installation von Ladeeinrichtung durch den Mieter ist vorhanden.

Bei Neubauten bedeuten Wallboxen oder zumindest eine Steckdose am Stellplatz ggf. einen Mehrwert, der sich für den Vermieter auch finanziell auszahlen kann.

Ich hab bisher in meine direkten Umfeld auch noch nicht mitbekommen, dass sich ein Vermieter ernsthaft gewehrt hätte, sowas hab ich bisher nur im Internet gelesen. In einem Fall war der Mieter sogar überrascht, dass der Vermieter selbst schon die Anmeldung beim Netzbetreiber gemacht hatte, obwohl der Mieter die Planung übernommen hatte.

Und zu guter Letzt ist eine private Lademöglichkeit auch keine zwingende Voraussetzung. Mit den inzwischen gut ausgebauten Lademöglichkeiten an Supermärkten, größeren Parkplätzen und auf Langstrecke, kann man auch ganz gut mit rein öffentlichen Ladesäulen zurechtkommen.

Ich selbst kann zwar zu Hause laden, aber ich hätte um meinen Wohnort, meiner Arbeitsstelle und auf meinen alltäglichen Strecken locker 10 Lademöglichkeiten, ohne dass ich dafür Umwege oder große Laufstrecken in Kauf nehmen müsste.

[–] luciferofastora@feddit.org 2 points 3 weeks ago (1 children)

Hier is es die Hausverwaltung, die sich gegenüber Laden in der TG verwehrt. Außensteckdosen Richtung Parkplatz hat es keine.

[–] PreppaWuzz@discuss.tchncs.de 2 points 3 weeks ago

Rechtlich können sie eigentlich nichts machen, heute haben sowohl Eigentümer in MFH als auch Mieter das Recht, eine Wallbox zu installieren.

Sie können höchstens durch unnötige technische Anforderungen die Ausführung torpedieren, und die Kosten sind natürlich immer ein Thema.

Am besten ist es, wenn sich ein paar Interessenten zusammenfinden und man das gemeinsam angehen kann. Das reduziert meist auch die Kosten für den Einzelnen.